2. Januar 2024

Nachdem ich 1979 – für manche überraschend – zum Landesvorsitzenden der Jungen Union Bayern gewählt worden war stellte sich bald danach auch die Frage, ob ich mich um ein Mandat im Deutschen Bundestag bewerbe. Die Antwort darauf fiel mir nicht so leicht, wie dies von außen möglicherweise erscheinen mag. Peter Gauweiler und ich hatten soeben in München eine Rechtsanwaltskanzlei gegründet, die sich sehr erfreulich entwickelte. Verbunden war dies natürlich mit hohem Arbeitsaufwand. Die Tätigkeit als JU-Landesvorsitzender war zeitlich um vieles aufwendiger, als ich mir dies vorgestellt hatte. Und die Erwartungshaltung in den eigenen Reihen, dass der Landesvorsitzende die Jugendorganisation der CSU im Parlament vertritt war ebenfalls relativ hoch. Es war zwar kein Direktmandat für mich in Sicht aber dank meiner Vorgänger konnte die JU davon ausgehen, dass der JU-Kandidat auf der Landesliste der CSU den Platz 5 erhält. Nach vielen Gesprächen und nach der Verständigung mit Peter Gauweiler, dass wir die Sozietät bei einer parlamentarischen Tätigkeit meinerseits aufrechterhalten werden, habe ich dann klar und deutlich mein Interesse an einer Kandidatur zum Ausdruck gebracht. Franz Josef Strauß war in der Zwischenzeit bereits von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Kanzlerkandidaten der Union gewählt worden. Vom JU-Landesausschuss wurde ich bei der traditionellen Jahresabschlusstagung in Spindelhof im Dezember 1979 nominiert. Bei der Aufstellungsversammlung der CSU erhielt ich Platz 5, nicht zuletzt auch dank einer kräftigen und klaren Meinungsäußerung unseres Parteivorsitzenden Franz Josef Strauß. 
 
Wir führten einen speziellen FJS-Wahlkampf, unsere Gegner allerdings auch mit dem Slogan „Stoppt Strauß“. Mit FJS gab es große Kundgebungen, eine vielfach beachtete Radtour und ein spezielles Event auf der Zugspitze. Der Wahlkampf war außerordentlich heftig. Den Gegnern von Franz Josef Strauß gelang eine deutliche Mobilisierung ihrer Wählerschaft. Im Wahlkampf war ich pausenlos unterwegs und kräftig eingespannt. Das CSU-Ergebnis mit 57,6 % – im Bundesdurchschnitt waren das 10,2 % – konnte sich sehen lassen. Bei den Jungwählern lagen wir ebenfalls bei über 50 %. Bundesweit hat es wegen des Zweitstimmenergebnisses für CDU und CSU von 44,5 % allerdings nicht gereicht. Die FDP legte kräftig zu und so kam es zu einer Fortsetzung der Sozialliberalen Koalition, die allerdings nur bis 1982 hielt. Mit den Stimmen von CDU, CSU – damit auch mit meiner Stimme – und FDP sprach der Deutsche Bundestag am 01.10.1982 dem amtierenden Bundeskanzler Helmut Schmidt sein Misstrauen dadurch aus, dass er Helmut Kohl zu seinem Nachfolger wählte. Dies war das bis heute einzige erfolgreiche konstruktive Misstrauensvotum. Der Wahl von Helmut Kohl folgten im März 1983 die Neuwahlen zum Deutschen Bundestag. Die Union konnte ihr Zweitstimmenergebnis auf 48,8 % verbessern – davon entfielen 10,6 % auf die CSU – und stellte gemeinsam mit der FDP weiterhin die Bundesregierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl. Ich wurde erneut über die Liste in den Bundestag gewählt. Gleiches galt für die Bundestagswahl 1987. 
 
Schwerpunkt meiner Tätigkeit in den acht Jahren meiner Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag war die Rechtspolitik. Wesentliche Themen waren dabei: 
  • Familienrecht
  • Scheidungsfolgenrecht
  • Betäubungsmittelrecht
  • Wettbewerbsrecht (UWB)
  • Kartellrecht (GWB)
  • Wirtschaftsrecht
  • Verbraucherschutz 
  • Produkthaftungsgesetz
  • Wohnraumkündigungsschutz
  • zahlreiche Zivil- und Strafprozessnovellen 

Zeitlich und inhaltlich hat mich das Europarecht am nachhaltigsten in Beschlag genommen. Die Umsetzung einer Vielzahl europäischer Richtlinien war auch damals schon eine spezielle Herausforderung. 

Da ich relativ schnell zum Justitiar der CSU-Landesgruppe gewählt wurde, gehörte ich auch dem CDU/CSU-Fraktionsvorstand an. Somit war ich stets bestens informiert und konnte an maßgeblicher Stelle mitgestalten.
 
Kurz nach meiner Berufung in die Bayerische Staatsregierung habe ich 1988 mein Bundestagsmandat niedergelegt. 1990 wurde ich als Direktkandidat im Stimmkreis Günzburg in den Bayerischen Landtag gewählt, dem ich bis zum Jahr 2023 angehört habe, insgesamt also sieben Wahlperioden. Mit Karl Kling, Berta Schmid und Hans Reichhart war der Stimmkreis Günzburg in dieser Zeit seitens der CSU auch stets mit einem über die Wahlkreisliste gewählten Parlamentarier vertreten. Meine Tätigkeit im Bayerischen Landtag für den Stimmkreis Günzburg können Sie auf der Homepage an anderer Stelle nachlesen.
 
Landespolitisch habe ich an folgenden wesentlichen Weichenstellungen mitgewirkt:
 
Verzicht auf Neuverschuldung
 
Der Freistaat Bayern hat 2006 als erstes Land einen Haushaltsplan ohne neue Schulden vorgelegt. Dafür habe ich mich jahrelang intensiv eingesetzt. Ministerpräsident Stoiber dachte ähnlich und hat dann die richtungsweisende Entscheidung getroffen künftig auf jegliche Neuverschuldung zu verzichten.
 
Tilgung von Altschulden
 
Bei der Winterklausur der CSU-Landtagsfraktion im Jahre 2012 hat Ministerpräsident Horst Seehofer zur Überraschung fast aller Anwesenden angekündigt alle bayerischen Staatsschulden in Höhe von ca. 22 Milliarden Euro innerhalb von 18 Jahren, also bis zum Jahr 2030 zu tilgen. Für mich war es keine Überraschung. Ich hatte mich darüber mit Horst Seehofer ausführlich ausgetauscht und ihn ermuntert diesen Schritt zu gehen. Begonnen wurde mit einem Jahresbetrag von 1 Milliarde Euro. Zur Mitte des Jahres 2023 lagen die Staatsschulden noch bei ca. 15,6 Milliarden Euro. Bis 2030 wird wohl nicht alles abbezahlt sein. Wichtig ist aber, dass weiter getilgt wird und keine neuen Schulden gemacht werden. 
 
Keine Personalmehrungen
 
Ministerpräsident Seehofer hat auch begonnen von Personalmehrungen abzusehen. Daran war ich auch maßgeblich beteiligt. Mehr Personal bedeutet nicht nur mehr aktuelle Ausgaben und eine Steigerung der Versorgungsverpflichtungen. Es führt fast ausnahmslos auch zu mehr Bürokratie, wobei Personalmehrungen oftmals auch damit begründet werden, dass neue Rechtsvorschriften sich mit dem vorhandenen Personal nicht mehr umsetzen lassen. Konsequenz müsste also auch sein, dass neue Gesetze soweit irgendwie möglich vermieden und möglichst viele bestehende Rechtsvorschriften ersatzlos abgeschafft werden. Soweit im Sicherheits-, Bildungs- und Wissenschaftsbereich neue Planstellen erforderlich sind, muss versucht werden dies durch Einsparungen in anderen Bereichen zu ermöglichen. Ständig steigende Personalkosten, die über die Tariferhöhungen hinausgehen, sind auf Dauer nicht zu bezahlen, wenn der Freistaat solide bleiben will. 
 
Über mehrere Jahre war ich auch Sprecher der schwäbischen CSU-Landtagsabgeordneten. Wir haben uns regelmäßig im Landtag sowie bei Klausurtagungen getroffen und uns über schwäbische Anliegen sowie deren Durchsetzung ausgetauscht. Wichtig war stets rechtzeitig die Weichen zu stellen und bei den zuständigen Mitgliedern der Staatsregierung keine Ruhe zu geben. Schwaben können da sehr lästig werden, wenn es zu lange dauert bis endlich etwas geht. Ich bilde mir ein, unsere Anliegen stets moderat vorgetragen zu haben. Nicht von allen wurde mir dies bestätigt. Letztlich haben uns dann die Erfolge rechtgegeben. Bestes Beispiel ist die Universitätsklinik Augsburg.