Lohnausgleich bei Fortbildungstagen für ehrenamtliche Helfer
Zum 1. Mai 2018 tritt eine Änderung des Katastrophenschutzgesetzes in Kraft, die ehrenamtlichen Rettungskräften eine Freistellung für Fortbildung mit Lohnausgleich ermöglicht. Die entsprechende Gesetzesänderung wurde im Landtag auf Initiative der Abgeordneten Alfred Sauter und Hans Reichhart (CSU Fraktion) beschlossen.