Am 01. August 2018 trat das Gesetz zum Bayerischen Familiengeld in Kraft und wird seitdem erfolgreich umgesetzt – Auch Schwaben profitiert von dieser neuen Familienleistung immens.
Seit jeher ist Schwaben eine boomende Familienregion. Mit einem Anstieg der Geburtenrate um fast 9 % war Schwaben 2018 die geburtenstärkste Region Bayerns. Zur Stärkung junger Familien, welche das Fundament unserer Gesellschaft darstellen, wird Eltern in Schwaben und bayernweit nun mit dem neuen Bayerischen Familiengeld das nötige finanzielle Rüstzeug an die Hand gegeben, um ihren Kindern beste Startchancen zu gewährleisten.
Alle Eltern von ein- und zweijährigen Kindern erhalten in Zukunft 250 Euro pro Monat und Kind. Ab dem dritten Kind wird der Familiengeldbetrag sogar auf 300 Euro angehoben. Dies bedeutet bei Inanspruchnahme des vollen Bezugszeitraums von zwei Jahren insgesamt 6.000 bzw. 7.200 Euro. Da das Familiengeld unabhängig vom Einkommen und unabhängig vom Besuch einer Krippe ist, werden in Bayern die Eltern von rund 240.000 Kindern vom Familiengeld profitieren.
Durch die bestehende Zweckungebundenheit des Familiengeldes erhalten Eltern bessere Unterstützung, vor allem für Erziehung und Bildung, egal wie sie ihr Leben und die Kinderbetreuung gestalten wollen. Denn Eltern wissen selbst am besten, was für ihre Kinder und ihre Familie am besten ist und ob sie das Geld für den Elternbeitrag in der Kita oder andere Förderangebote für ihr Kind ausgeben wollen – Bayern schafft dafür den finanziellen Spielraum.
Mit dem bayerischen Familiengeld bekommen Familien mit kleinen Kindern, die zwei Jahre Familiengeld beziehen, insgesamt mehr Geld als bisher mit dem Betreuungsgeld und dem Landeserziehungsgeld zusammen. Gerade auch einkommensschwächere Familien mit kleinen Kindern und Familien mit mehreren Kindern sollen hiervon profitieren. Insbesondere aus diesem Grunde ist die Entscheidung von Bundesminister Heil, dass Jobcenter das Familiengeld voll auf existenzsichernde Sozialleistungen wie Hartz IV anrechnen sollen, nicht nachvollziehbar und und zudem rechtlich falsch.
Das Familiengeld verfolgt einen anderen Zweck als Hartz IV. Es ist in der Verwendung laut Gesetzestext für die „frühe Erziehung und Bildung der Kinder einschließlich gesundheitsförderlicher Maßnahmen“ bestimmt. Damit grenzt sich das Familiengeld deutlich von existenzsichernden Zwecken ab und ist somit gemäß § 11a Abs. 3 SGB II anrechnungsfrei. Es gibt entsprechende Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, auf die bei der Erstellung des Familiengeldgesetzes geachtet wurde.
Auf diesem Umstand verweisend hält die Bayerische Staatsregierung auch weiterhin an der Auszahlung des Familiengeldes an alle Eltern fest.
Weitere Informationen zum Familiengeld finden Sie unter www.familiengeld.bayern.de