Für gute Schulbildung im Landkreis Günzburg

17.02.2020

Bildung ist die Grundlage eines gelingenden Lebens, unseres sozialen Zusammenhalts und nicht zuletzt unserer bayerischen Innovations- und Wirtschaftskraft. Bildung bestmöglich zu fördern ist unsere gemeinsame Verpflichtung. Der Landkreis Günzburg setzt sich insbesondere für eine gute Lehrerausstattung und hervorragende Unterrichtsmöglichkeiten ein. 

Schulen im Landkreis Günzburg

Anzahl Lehrkräfte an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen (Schuljahr 2018/19)

  • Grund-, Mittel-/Hauptschulen: 467
  • Förderzentren: 149
  • Realschulen: 201
  • Gymnasien: 291
  • Berufliche Schulen: 218
  • Gesamtanzahl Lehrkräfte: 1.324


Anzahl Schüler an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen (Schuljahr 2018/19)

  • Grund-, Mittel-/Hauptschulen: 6.514
  • Förderzentren: 859
  • Realschulen: 2.937
  • Gymnasien: 3.575
  • Berufliche Schulen: 3.513
  • Gesamtanzahl Schüler: 17.398


Anzahl allgemeinbildender und beruflicher Schulen (Schuljahr 2018/19)

  • Grund-, Mittel-/Hauptschulen: 36
  • Förderzentren: 5
  • Realschulen: 7
  • Gymnasien: 6
  • Berufliche Schulen: 18
  • Gesamtanzahl Schulen: 72


Schulbildung in Bayern

Rund 150.000 Lehrkräfte hat der Freistaat im Schuljahr 2018/19 beschäftigt. Zum Schuljahresbeginn 2018/2019 wurden 4.300 qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer auf Planstelle eingestellt. Darüber hinaus sieht der Koalitionsvertrag bis zum Jahr 2023 weitere 5.000 zusätzliche Lehrerstellen vor.

Maßnahmen zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung an Grund-, Mittel- und Förderschulen im Schuljahr 2020/21

Die in den letzten Jahren bewährte Zweitqualifizierung von Realschul- und Gymnasiallehrkräften für das Lehramt an Grund-, Mittel- oder Förderschulen wird fortgeführt. Um die sich ab dem Schuljahr 2020/21 abzeichnenden Lehrerbedarfe, wird eine Kombination aus freiwilligen Beiträgen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung und dienstrechtlichen Maßnahmen umgesetzt. Gleichzeitig werden Unterstützungs- und Entlastungsangebote für Lehrkräfte geschaffen.

Freiwillige Beiträge der Lehrkräfte

  • Freiwillige Erhöhung von (familienpolitischer) Teilzeit
  • Vorzeitige Rückkehr aus Beurlaubung
  • Freiwillig späterer Eintritt in den Ruhestand
  • Rückkehr von Pensionisten in die Schule


Dienstrechtliche Maßnahmen

  • Änderungen bei der Antragsteilzeit
  • Änderungen beim vorzeitigen Ruhestand
  • „Arbeitszeitkonto“ für einen Teil der Grundschullehrkräfte
  • Aussetzung bei der Genehmigung von neuen „Sabbatjahren“


Unterstützung der Lehrkräfte, z.B. durch

  • Insgesamt 3.000 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten für Grund- und Mittelschullehrkräfte
  • Unterstützung bei Verwaltungsaufgaben (z.B. zusätzliche Verwaltungskräfte)
  • Mehr Leitungszeit für Schulleitungen
  • Zusätzliche Mittel für Drittkräfte (Durchführung von Sprach- und Alphabetisierungskursen)
  • Entlastung bei der pädagogischen Arbeit (z.B. Senkung der Zahl der Proben in Jgst. 4, Verschlankung der Zeugnisse, „Bürokratiecheck“, mehr Schulpsychologen und Schulsozialpädagogen)
  • Reduzierung der Zahl der Schulen bei der Externen Evaluation


Weitere Maßnahmen

  • Werbekampagne für ein Lehramtsstudium
  • Erhöhung der Ausbildungskapazität an Universitäten: Insgesamt werden zusätzlich zu den 700 bereits geschaffenen Studienplätzen noch 300 weitere für das Lehramt an Grundschulen zur Verfügung stehen, darüber hinaus wurden fünf neue Lehrstühle für Sonderpädagogik eingerichtet.
  • Ehemalige Lehrkräfte, die derzeit nicht im Schuldienst tätig sind, werden ebenfalls auf die Möglichkeit einer Rückkehr in den staatlichen Schuldienst aufmerksam gemacht
  • „Ein-Fach-Fachlehrer“: Bestimmte Berufsgruppen können sich zum Fachlehrer für ein bestimmtes Unterrichtsfach weiterbilden 

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik

Teilen Sie diese Meldung