
G10-Kommission
Nach Art. 10 des Grundgesetzes und des hierzu erlassenen Bundesgesetzes ist für die Überprüfung von Einschränkungen des Post- und Fernsprechgeheimnisses anstelle der Gerichte ein von der Volksvertretung zu bestellendes Organ zuständig. In Bayern ist dies gemäß dem „Ausführungsgesetz Art. 10 – Gesetz“ die G 10-Kommission.
Die G 10-Kommission setzt sich aus Landtagsabgeordneten zusammen und wird jeweils zu Beginn der Wahlperiode durch Beschluss der Vollversammlung des Bayerischen Landtags bestellt.
Nach Art. 2 Abs. 6 des Gesetzes über die Aufgaben der G 10-Kommission im Bayerischen Landtag und zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes besteht die Kommission aus drei Mitgliedern und zwar aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen muss, und zwei Beisitzern. Sie werden vom Landtag für die Dauer der Wahlperiode bestellt. Für jedes Mitglied ist ein Vertreter zu bestellen. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter bleiben nach Ablauf der Wahlperiode so lange im Amt, bis eine neue Kommission bestellt ist.
Nach Art. 2 Abs. 6 des Gesetzes über die Aufgaben der G 10-Kommission im Bayerischen Landtag und zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes besteht die Kommission aus drei Mitgliedern und zwar aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen muss, und zwei Beisitzern. Sie werden vom Landtag für die Dauer der Wahlperiode bestellt. Für jedes Mitglied ist ein Vertreter zu bestellen. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter bleiben nach Ablauf der Wahlperiode so lange im Amt, bis eine neue Kommission bestellt ist.
Mitglieder:
Alfred Sauter (CSU) - Vorsitzender; Stellvertreterin: Petra Guttenberger (CSU)
Alexander Flierl (CSU); Stellvertreter: Alfred Grob (CSU)
Katharina Schulze (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) - stellvertr. Vorsitzende; Stellvertreter: Toni Schuberl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)